Zahnwurzelbehandlung

Zahnwurzelbehandlung
Zahn|wur|zel|be|hand|lung, die (Zahnmed.):
Wurzelbehandlung.

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Zahnwurzelbehandlung,
 
Wurzelkanalbehandlung, Wurzelbehandlung, zahnerhaltende Behandlungsmaßnahme bei nicht erhaltungsfähigem oder bereits abgestorbenem Zahnmark. Die Zahnwurzelbehandlung umfasst die Entfernung des Zahnmarks (Pulpa, fälschlich oft als »Zahnnerv« bezeichnet), die Erweiterung und Säuberung des Wurzelkanals, Desinfektionsmaßnahmen sowie die abschließende Wurzelfüllung. Um das Zahnmark schmerzfrei zu entfernen und das Übergreifen einer Infektion auf die Umgebung zu verhindern, wird eine Injektionsanästhesie durchgeführt und eine abtötende (nekrotisierende) Einlage, z. B. bestimmte Formalinpräparate, für 1-5 Tage eingebracht. Danach wird das Zahnmark mit feinen gezähnten Nadeln und Wurzelkanalfeilen entfernt, die oft engen, gekrümmten Wurzelkanäle werden gereinigt, erweitert und z. B. mit 5%igen Natriumhypochlorit- oder Wasserstoffperoxidlösungen desinfiziert; anschließend werden sie mit besonderen erhärtenden Stoffen (Kunststoffen, Zementen) möglichst vollständig ausgefüllt.
 
Wenn die Wurzelkanäle nicht völlig zugänglich sind oder besondere krankhafte Veränderungen in der Umgebung der Wurzelspitze vorliegen (z. B. Zysten), kann der Zahn durch eine Zahnwurzel(spitzen)resektion (Apikotomie) erhalten werden. Dieser die Zahnwurzelbehandlung ergänzende chirurgische Eingriff (erstmals 1896 durchgeführt) besteht darin, dass nach Aufklappen der Schleimhaut die Wurzelspitze freigelegt, abgetragen und auch das krankhaft veränderte Gewebe in der Umgebung der Wurzelspitze entfernt wird. Ziel dieser Maßnahme ist das Erreichen eines bakteriendichten Wurzelkanalabschlusses.
 
V. a. bei den bleibenden Backenzähnen kommt manchmal die Zahnreplantation in Betracht. Dabei wird der Zahn sorgfältig entfernt, außerhalb des Mundes die Zahnwurzelbehandlung durchgeführt und der Zahn wieder in sein Zahnfach eingesetzt.

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Zahn|wur|zel|be|hand|lung, die (Zahnmed.): Wurzelbehandlung.

Universal-Lexikon. 2012.

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